Kaufeigentumswohnung

Kaufeigentumswohnung
Wohnung, die von einem Bauherrn mit der Bestimmung geschaffen worden ist, sie einem Bewerber als eigengenutzte Eigentumswohnung zu übertragen (§ 12 II WoBauG).
- Vgl. auch  Wohnungsbau.

Lexikon der Economics. 2013.

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